Steuervorteile für rückkehrwillige Peruaner im Ausland

Die Steuervorteile für Peruaner, die aus dem Ausland in ihr Heimatland zurückkehren wollen, werden bis 2013 verlängert. Das beschloss der peruanische Kongress. Nach Angaben der peruanischen Steuerbehörde SUNAT haben seit 2005 bereits 400 Personen das Angebot angenommen, die meisten davon seit Beginn der Krise auf den Finanzmärkten. Das Gesetz 28182 erlaubt rückkehrwilligen Peruanern beispielsweise, ohne Abgaben persönlichen Besitz von einem Wert von bis zu 30.000 US-$ einzuführen. Auch ein Fahrzeug im selben Wert, sowie Werkzeuge, Maschinen und Kapital für ein eigenes Unternehmen bis zu einem Wert von 100.000 US-$ können unter diesen Bedingungen eingeführt werden.

Rückkehrer

Die meisten Rückkehrer kamen bisher aus Japan. Dahinter liegen mit den USA und Spanien die Länder mit der höchsten Zahl peruanischer Migranten.

Vorraussetzungen

Vorraussetzung für die Teilnahme an dem Programm ist, im Moment der Antragstellung mindestens fünf Jahre im Ausland gelebt zu haben und die Steuerbehörde SUNAT schriftlich über den Rückkehrwillen in Kenntniss zu setzen. Dazu kommt eine Kopie des Personalausweises (DNI), eine Bescheinigung über den Migrationsvorgang, das von DIGEMIN ausgestellt wird, sowie eine Kopie des Abschlusszeugnisses. Daneben verpflichtet sich der Rückkehrwillige, mindestens fünf Jahre im Land zu bleiben.

Weitere Informationen
Informationsangebot des peruanischen Außenministeriums

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