Der peruanische Kongress hat gestern das Konsultationsgesetz beschlossen, nach dem – wie in der Übereinkunft 169 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO vorgesehen – in Zukunft die Ureinwohner, insbesondere in Perus Zentrum und im Osten des Landes bei Gesetzesvorhaben, die sie betreffen könnten, konsultiert werden müssen.
Zuvor hatte die Verfassungskommission des peruanischen Kongresses ihre Forderung zurückgezogen, ein Vetorecht explizit auszuschließen.
Bereits im vergangenen Juli hatte die peruanische Volksanwaltschaft (Defensoría del Pueblo) nach den schweren Zusammenstößen zwischen Ureinwohnern, lokaler Bevölkerung und der Polizei einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Der nun verabschiedete Text nimmt zahlreiche Anregungen des Defensoría-Entwurfs auf und basiert auf einer Vorlage der linksnationalistischen Partei (PNP).
Der größte Indígena-Dachverband Perus, AIDESEP, begrüßte die Verabschiedung des Gesetzes mit dem sperrigen Titel „Gesetz über das Recht auf Vorabkonsultation der Inígena- und Urvölker, das im Übereinkommen N° 169 der internationalen Arbeitsorganisation festgelegt ist“ (Ley del Derecho a la Consulta Previa a los pueblos Indígenas u Originarios reconocido en el convenio N° 169 de la Organización Internacional del Trabajo), nach Angaben des Indígena-Informationsdienstes SERVINDI das erste seiner Art auf dem amerikanischen Kontinent. Das Gesetz sei ein Schritt für die Wiederherstellung von Vertrauen und Aussöhnung zwischen dem [peruanischen] Staat und den Indigenen Völkern, so Saúl Puertas, Mitglied der AIDESEP-Führung.
Das verabschiedete Gesetz bekam auch die Unterstützung der Abgeordneten der Regierungspartei APRA.
Den verabschiedeten Text können Sie hier herunterladen.