Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten des peruanischen Kongresses ein neues Verbraucherschutzgesetz beschlossen. Für das Inkrafttreten ist nun noch die Unterschrift des Präsidenten notwendig. Das Gesetz enthält allgemeine Richtlinien wie beispielsweise das Gebot, aus dem Text eines Kaufvertrages müsse eindeutig der Kaufwille des Käufers hervorgehen, sowie auch ganz spezielle Normen wie das Verbot, die Schriftgröße des „Kleingedruckten“ dürfe 3 mm nicht unterschreiten.
Insgesamt umfasst das Gesetz 160 Artikel. Festgelegt wird auch, welche Informationen Interessenten vor einem Kauf erhalten müssen, sowie wie gegen unwahre Werbeaussagen vorgegangen werden kann. Restaurants sind in Zukunft verpflichtet, Speisekarten mit Preislisten am Eingang sichtbar auszuhängen. Bei Importwaren müssen Gefahrenhinweisen, Inhaltsstoffe und Gebrauchsanweisungen in Spanischer Sprache beigelegt werden.
Bislang war die Verbraucherschutz-, Wettbewerbs- und Marken- und Patentbehörde INDECOPI für den Verbraucherschutz zuständig. Insbesondere außerhalb der größeren Städte war deren Aktivität allerdings sehr begrenzt. Auch für die Zukunft soll INDECOPI eine wichtige Rolle im Verbraucherschutz innehaben. Der Behörde kommt die Ahndung von Verstößen gegen das Gesetz zu.
Das Verbraucherschutzgesetz tritt 30 Tage nach seiner Veröffentlichung im peruanischen Gesetzblatt „El Peruano“ in Kraft.