Das peruanische Energie- und Bergbauministerium hätte bereits vor Jahren ein Verfahren einführen müssen, durch das Ureinwohner vor dem Beginn von Bergbauarbeiten konsultiert werden. So urteilte jetzt das peruanische Verfassungsgericht. Im 47. Absatz des Urteilsspruchs wird sogar darauf hingewiesen, dass das Versäumnis der Reglementierung der Übereinkunft 169 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, das den Konsultationsprozess vorsieht, den peruanischen Staat zum Mitschuldigen an den schweren Zusammenstößen zwischen Ureinwohnern und der Polizei 5. Juni 2009 in der Nähe der peruanischen Stadt Bagua („Baguazo“) macht. Entsprechende Regeln hätten zudem, ohne große Kosten, mindestens sieben weitere soziale Konflikte verhindern können, so das Verfassungsgericht.
In dem Urteil wurde das Energie- und Bergbauministerium verpflichtet, ein entsprechendes Konsultationsverfahren einzuführen, dessen Grundlagen die Verfassungsrichter ebenfalls festlegten. Zudem wird der peruanische Kongress aufgefordert, auf dem Gesetzestext zu beharren, der im Mai von den Parlamentariern verabschiedet, von Präsident García allerdings nicht unterschrieben worden war.
Geklagt hatte im August 2007 die Indígena-Organisation AIDESEP.
Das vollständige Urteil kann hier abgerufen werden (peruanisches Verfassungsgericht).