Der peruanische Präsident Alan García hat das Datenschutzgesetz unterzeichnet, das der Kongress vor rund zwei Wochen verabschiedet hatte. Damit kann es nun in Kraft treten.
Durch das Gesetz wird unter anderem geregelt, dass der Verwendungszweck von Daten bei der Erhebung angegeben werden muss und eine Kreuzung dieser Daten nur in Ausnahmefällen – beispielsweise zur Kriminalitätsbekämpfung – zulässig ist.