In Peru sind tausende Agrar-Kleinstproduzenten zusammengeschlossen, um ihre Produkte auf dem Weltmarkt anbieten zu können, insbesondere inKaffee- oder Kakao-Kooperativen. Um sie wettbewerbsfähiger zu machen, verabschiedete der peruanische Kongress vor drei Monaten ein Gesetz, das die Geschäfte zwischen den gemeinnützigen Kooperativen und ihren Mitgliedern von der Mehrwertsteuer(IGV) befreit. Zugestimmt hat damals auch die Partei des peruanischen Präsidenten Ollanta Humala. Dennoch ist es ausgerechnet die Regierung Humala, die nun den Kongress zur Rücknahme des Gesetzes auffordert.
Als Hauptgrund für ihre Haltung nennt die Regierung einen Formfehler. So gebe das Gesetz 29863 vor, den Inhalt des Kooperativengesetz (29683) zu präzisieren, indem es die dort festgelegten Steuererleichterungen auch auf die Mehrwertsteuer auszuweiten. Dabei handle es sich aber, so die Regierung, um keine Präzisierung, sondern um eine ganz neue Regelung. Das Gesetz könne somit vor dem Verfassungsgericht nicht bestehen (Art. 103 d. peruanischen Verfassung). Zudem befürchten die Verfasser der Regierungsinitiative, die Regelung könne Nachahmer auf den Plan rufen, ebenfalls Mehrwertsteuerbefreiungen zu fordern. Hierdurch würde ein negativer Präzedenzfall geschaffen.
Die Kooperativen fürchten nun Wettbewerbsnachteile. Die peruanische Agrarkonvention (CONVEAGRO) warnt vor dem Zerbrechen zahlreicher Genossenschaften. CONVEAGRO-Präsidentin Lucila Quintana erklärte gegenüber der Tageszeitung „Diario16“, die zusätzliche Besteuerung würde bei den Kooperativen zu „Verlusten in Millionenhöhe“ führen.
Nun ist der peruanische Kongress am Zug – er muss der Vorlage der Regierung zustimmen.