Das peruanische Verfassungsgericht hat zwei Anfang des Jahres von Ex-Präsident Alan García erlassene Notfalldekrete für verfassungswidrig erklärt. Durch die beiden Notfalldekrete wurde insgesamt 33 privatwirtschaftliche Großprojekte aus verschiedenen Bereichen die Umweltverträglichkeitsprüfung erlassen. Gestört hat sich das Verfassungsgericht aber nicht an der Aushöhlung des Umweltrechts, sondern daran, dass die Dekrete keine Geltungsdauer enthielten. Auch dass ein „Notfall“ vorlag, bezweifelte das Verfassungsgericht. Der Verlauf der Finanzkrise, die in den Dekreten als Notfall angegeben wurde, sei zum Zeitpunkt ihres Erlasses bereits vorhersehbar gewesen. Die Klage war von einer Gruppe von Abgeordneten des peruanischen Kongresses eingereicht worden.