Nach langen Verhandlungen hat ein Schweizer gestern der peruanischen Botschaft in Bern vier Skulpturen der zentralperuanischen Chancay-Kultur übergeben, die vermutlich 1973 illegal ausgeführt worden waren. Nach übereinstimmenden Berichten peruanischer und schweizer Medien stammen die Objekte aus dem 14. und 15. Jahrhundert und standen auf einer „roten Liste“ des internationalen Museumsrates ICOM. Ursprünglich sollen die Skulpturen aus der Nähe von Huacho stammen. Ausgehandelt wurde die Übergabe vom schweizerischen Bundesamt für Kultur (BAK).
Seit einigen Jahren betreibt Peru eine intensive Rückforderungspolitik ausgeführter Kulturgüter, besonders viel Aufmerksamkeit erhielt dabei der Fall der der Inka-Ruinenstadt Machu Picchu entnommenen Keramiken, die sich über Jahrzehnte in Archiven und Ausstellungen der Yale-Universität in den Vereinigten Staaten von Amerika befanden. Im Rahmen dieser Politik hat Peru mehrere Abkommen zur Kulturgüterrückführung abgeschlossen, darunter 2007 eines mit der Schweiz. Immer wieder kommt es zu Klagen und zu einem Vorgehen peruanischer Behörden gegen internationale Auktionshäuser, die mit der Versteigerung peruanischer Kulturgüter betraut sind.
Die illegale Ausfuhr von historischen- und Kunstobjekten ist in Peru seit 1970 verboten.
Die vollständige „Rote Liste“ peruanischer Kulturgüter finden Sie hier (Link zum ICOM, öffnet neues Fenster)!